Bis eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht werden kann, bedarf es mumaßlich zahlreicher Vorklagen über die Verwaltungsgerichte. Insgesamt ist es ein langwieriger und aufwendiger Prozess. Um Anwalts- und Prozesskosten zu stemmen, sind Zuwendungen aus der Zivilgesellschaft unabdingbar. Da die Initiative dem Vereinsgesetz nach keine anerkannte Gemeinnützigkeit hat, gibt es leider keine Spendenquittungen.
Es ist jedoch völlig legitim, Zuwendungen für zukünftige Aufwendungen zu erhalten. Ohne eine solidarische Zivilgemeinschaft ist kein Fortschritt möglich. Nirgendwo. Wenn Sie eine höchstrichterliche Überprüfung der aktuellen gängigen, diskriminierenden Praxis unterstützen wollen, ist Ihre Bereitschaft diese Initiative finanziell zu unterstützen, ein erster Schritt. Bitte geben Sie bei Ihrer Überweisung stets auch den Verwendungszweck.
per (Online-)Kontoüberweisung:
Verfassungsfrage Deutsch & Punkt
Klagekontoinhaber: Jehoshua Raffael Sonnenschein
Verwendungszweck: Zuwendungen für Verfahrenskosten
Bank: Sparkasse Landsberg-Diessen
BIC: BYLADEM1LLD
IBAN: DE 50 7005 2060 0022 6568 05
Vielen Dank für Ihre Unterstützung